Flughafen Köln/Bonn,

Flugzeugbergeübung

An drei Tagen im Oktober haben Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes aus Köln die Bergung verunglückter Flugzeuge geübt. Gemeinsam mit der Bergecrew des Flughafens Köln/Bonn wurden dabei Hilfsmittel für eine mögliche Bergung in Betrieb genommen.

Inspektion des Bergedollys

Der anfängliche Ablauf am Flughafen Köln/Bonn ähnelte durchaus dem Antritt eines Urlaubes. Nur, dass die Einsatzkräfte anstatt ihrer Boardkarte Tagesausweise erhielten und nach der Sicherheitskontrolle nicht mit dem Bus abgeholt wurden, sondern von einem Lotsen zur Halle des Winterdienstes am Flughafen gebracht wurden. Hier erfolgte nach einer kurzen Begrüßung die Einweisung in den Ablauf der Bergeübung. Das Thema waren Hilfsmittel, mit denen Flugzeuge mit beschädigtem Rad oder zusammengebrochenem Fahrwerk bewegt werden können.

Dies war zum einen ein Bergedolly (Bergewagen), der z. B. bei Schäden wie defekten Reifen, Felgen oder Bremsen eingesetzt wird und eine relativ rasche Räumung der Rollbahnen gewährleistet. Dabei wird der Bergedolly um das beschädigte Fahrwerk positioniert, der Sicherungsanschlag auf die benötigte Radbreite eingestellt und die hydraulische Aufnahmevorrichtung angehoben. Als Zugfahrzeug kann ein LKW oder ein konventioneller Flugzeugschlepper eingesetzt werden.

Das zweite Hilfsmittel ist eine Kombination aus Traversen und Rundschlingen. In einem entsprechenden Szenario werden die Rundschlingen an einer Traverse befestigt, um den Rumpf des Flugzeugs gelegt und an einer weiteren Traverse gesichert. Die gesamte Konstruktion mit dem eingespannten Flugzeug wird dann mithilfe eines Kranes angehoben und kann so bewegt werden.

Jede Einsatzkraft konnte die notwendigen Handgriffe testen und somit die Funktionsweisen der beiden Bergemittel besser verinnerlichen.

Der Dank gilt der Bergecrew des Köln-Bonner Flughafens für die Möglichkeit, an der interessanten und lehrreichen Übung teilnehmen zu können.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.